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Tipps und Hinweise für Eventplaner und Ausstatter öffentlicher Veranstaltungen und Betriebsfeste WC-Anlagen In unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes müssen ausreichende und einwandfreie Toilettenanlagen vorhanden sein. Je angefangene 350 m² Schankfläche müssen 1 Herren-WC, 2 Urinalbecken oder alternativ 2 m Rinne sowie 2 Damen-WCs zur Verfügung gestellt werden*. Beispiel für ein Bierzelt in der Größe 25 m x 50 m = 1250 m²: 1250:350 = 3,57, aufgerundet 4 erforderlich sind: 4 x 1 = 4 WCs und 4 x 2 = 8 Urinale (oder 8 lfd. Meter Rinne) für Herren sowie 4 x 2 = 8 Spültoiletten für Damen. • Die Zugänge zu den Toiletten müssen sicher begehbar sein, die Wege und die Toiletten müssen bei Dunkelheit ausreichend beleuchtet sein. Die Toiletten und die Wege zu den Toiletten müssen gut sichtbar im Festzelt und auf dem Veranstaltungsgelände durch WC-Schilder kenntlich gemacht werden. • Die Abwässer der WC-Anlage(n) sind – soweit eine anderweitige Beseitigung z.B. durch Einleitung in die Kanalisation nicht möglich ist – in dicht schließende Behälter, die mit einer sicheren Abdeckplatte versehen sind, einzuleiten. • Die Toiletten sind laufend sauber zu halten, eine geeignete Person zur ständigen Überprüfung der Toilettenhäuschen wird empfohlen. • Für in der Küche beschäftigtes Personal müssen separate WCs vorhanden sein. Beachten Sie bitte die vorstehenden Ausführungen bei der Einrichtung der Toilettenanlagen bzw. der Anmietung von mobilen WCs, eines Toilettenwagens oder WC-Container.
*gilt für öffentliche Veranstaltungen, für die eine Gestattung zum Ausschank alkoholischer Getränke beantragt wird.
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